Regionale Vorschriften des Campingplatzes Arizona in Salsomaggiore
Die vorliegende Vorschrift ist am Eingang des Campingplatz ausgestellt; der Zutritt zum Campingplatz Arizona in Salsomaggiore ist nur bei vollständiger Übereinkunft mit dieser erlaubt.
1) Die Camper müssen bei der Ankunft ihre Personaldokumente zur Registrierung vorlegen.
2) Besucher sind nur mit Genehmigung der Geschäftsleitung erlaubt, genehmigte Besucher müssen ihre Personaldokumente abgeben. Besucher haben das Recht auf eine Stunde Aufenthalt, danach müssen sie den normalen Tagespreis bezahlen. Besuche sind in der Zeit von 7.30 bis 20.30 Uhr gestattet und müssen den Campingplatz bis 23.00 Uhr verlassen.
3) Die Geschäftsleitung behält sich das Recht vor, nach ihrem unanfechtbaren Bemessen unerwünschte oder überzählige Camper nicht zu akzeptieren.
4) Die Öffnungszeiten des Büros und der verschiedenen Einrichtungen ist an den jeweiligen Örtlichkeiten ausgestellt.
5) Die Abreise und Ankunft sind in der Zeit von 08.00 bis 22.30 Uhr erlaubt. Die Camper müssen ihren Platz bis 12 Uhr des Abreisetages verlassen.
6) Das Auto kann nur am An- und Abreisetag zum Ab- und Aufladen des Wohnwagens oder des Zeltes hineinfahren. Während des Aufenthaltes kann das Auto auf dem Parkplatz, der von 7.30 bis 23.00. geöffnet ist, parken. Während der Aufenthaltsdauer ist jede Warenbewegung mit den Wagen, die von der Geschäftsleitung zur Verfügung gestellt werden, zu tätigen.
7) Der Platz auf dem Campingplatz wird stets von der Geschäftsleitung zugewiesen. Dieser ist von den Campern beim Parken des Autos und beim Aufstellen des Zeltes oder des Wohnwagens einzuhalten, um die Zufahrt nicht zu behindern.
8) Von 23.00 bis 7.30 Uhr sind Geräusche, die die Ruhe der Camper stören, strengstens verboten; darunter zählt auch das Auf- und Abbauen von Zelten.
Es ist daher in den genannten Uhrzeiten verboten, Radio oder ähnliche Geräte zu benutzen, Zusammenkünfte oder Versammlungen abzuhalten, den Spielplatz zu benutzen oder mit Motorfahrzeugen zu fahren.
9) Motorräder und Mopeds müssen an der Hand geführt werden.
10) Gerätschaften die Geräusche verursachen sind stets auf niedrigem Volumen gehalten werden; während der Ruhezeiten sind sie auszuschalten.
Wer Störung verursacht wird vom Campingplatz verwiesen.
11) Jeder Camper ist verpflichtet seinen Eigentum selbst zu bewachen. Die Geschäftsleitung übernimmt in keinem Fall die Verantwortung für eventuelle Verluste von Gütern, die nicht in Aufbewahrung gegeben wurden.
12) Es ist strengstens verboten die Pflanzen und die Ausstattung des Campingplatzes zu beschädigen; darunter auch Löcher um das Zelt zu graben, kochende oder salzige Flüssigkeiten wegzugießen, Müll auf dem Boden zu entsorgen und Feuer im Freien anzuzünden. Es ist verboten einen Kohle- oder Holzgrill zu benutzen, nur der Gasgrill ist erlaubt, wenn der Rauch die Nachbarn nicht belästigt und der Rasen und das umliegende Erdreich nicht zerstört wird. Für Schäden durch herabfallende Bäume oder Äste ist man nicht haftbar.
13) Die Nutzung der Ausstattung, inklusive Swimmingpool und Spielplatz, erfolgt auf eigene Gefahr.
14) Papier und Abfälle sind in den entsprechenden Behältern zu abzulagern.
15) Wäsche und Geschirr sind nur in den dafür vorgesehenen Becken zu waschen. Es ist nur erlaubt, im entsprechenden Bügelzimmer zu bügeln.
16) Abwassertanks sind obligatorisch für Wohnwagen.
17) Es ist nicht erlaubt, das Auto oder das Wohnmobil zu waschen.
18) Der Zutritt von Hunden oder anderen Haustieren ist durch die Geschäftsleitung zu erlauben. Zugelassen Hunde müssen an der Leine geführt werden und dürfen keine Störung verursachen.
Die Besitzer sind für alle durch die Tiere verursachte Schäden verantwortlich.
19) Das Spielen von Fußball, Bocce und Volleyball außerhalb der dafür vorgesehenen Plätze ist verboten.
20) Minderjährige sind nur in Begleitung der Eltern oder von volljährigen Verwandten zugelassen. Kinder müssen bei der Benutzung der Ausstattung und der Toiletten stets begleitet werden. Die Eltern haften für ihre Kinder. Kinder müssen von den Eltern beaufsichtigt werden: Diesbezüglich übernimmt die Geschäftsführung keinerlei Verantwortung.
21) Briefverkehr muss persönlich von Erwachsenen im Geschäftsbüro abgeholt werden. Nach 7 Tagen werden nicht abgeholte Briefe an den Absender zurückgesandt.
22) Jede ansteckende Krankheit muss sofort der Geschäftsleitung gemeldet werden.
23) Elektrische Öfen jedes Typs sind strengstens verboten.
24) Die Geschäftsleitung muss über jede Umlegung von Personen informiert werden.
25) Für die Rechnungsausstellung wird man gebeten am Tag vor der Abreise Bescheid zu geben.
26) Für begründete Werbung wenden Sie sich bitte an die Geschäftsleitung; für Schiedsgerichtsfragen an die Associazione Regionale Campeggi e Villaggi Turistici dell'Emilia Romagna, mit Sitz in Ravenna, via C. Ricci, n° 29.
27) Der Zugang zum Campeggio Arizona in Salosmaggiore Terme setzt die Annahme und die Beachtung der vorliegenden VORSCHRIFTEN voraus. Diese können durch die Geschäftsleitung durch weitere Regeln ergänzt werden, um so den Campingplatzbetrieb besser zu gestalten. Das Personal des Campingplatzes ist autorisiert, die Regeln durchzusetzen und Nichtbeachtungen der Geschäftsleitung zu melden.
Camper, die der Platzverordnung zuwiderhandeln, werden unverzüglich vom Campingplatz verwiesen.